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Ablauf unserer Klinikaktion

Immer mal wieder kommt die Frage auf, wie genau unsere Aktion denn eigentlich abläuft.

Dazu möchte ich heute mal ein bißchen “Aufklärung” leisten.

Da unsere Aktion noch relativ “jung” ist und in den Kinderschuhen steckt, kann sich im Ablauf natürlich auch in Zukunft noch das ein oder andere ändern, optimiert und angepasst werden.

Trotzdem steht natürlich inzwischen ein standardisierter Ablauf, der wie folgt ist:

Alle eingeschickten Sachen werden an zwei zentralen Postsammelstellen (Dani und Micha) gesammelt. Dort werden sie in Boxen zusammengestellt. Diese Boxen enthalten 10-20 “Sets” an Kleidung, wobei ein Kind für uns erst dann bekleidet ist, wenn sein Geschlecht, sein Kopf und wenn mgl. der Oberkörper bedeckt sind. Des Weiteren enthält eine Kiste zahlreiche Informationsmaterialien für die Hebammen und Ärzte und natürlich die Eltern. Diese enthalten Infos zur Aktion selbst, allgemeine Infos, was in der schrecklichen Situation des Verlustes helfen kann und Hinweise auf telefonische Beratung und erste Hilfe Möglichkeiten bei Fragen rund um Bestattungsrecht usw., aber auch “einfach nur” zur Verarbeitung der Trauer.

Optional werden noch “Sahnehäubchen” dazu gegeben, wie Abschiedskörbchen, Püppchen, Erinnerungskarten und ähnliches. Dies kommt natürlich auf unseren Versorgungsstand an, und da die Idee der Abschiedskörbchen und Karten gerade erst in unseren Helfer-Kreiser aufgekommen ist, müssen wir hier noch schauen, wie gut wir hier den Bedarf auf Dauer decken können.

Die Kisten werden also fertig von uns gepackt, mit Aufklebern und Schriftzügen versehen, damit sie in den Kliniken wiederverwendet werden können.

Die fertigen Kistchen verschicken wir deutschlandweit an Frauen, die sich bereit erklärt haben, in die Kliniken vor Ort zu gehen. Diese Frauen stellen in der Klinik ihrer Wahl unsere Aktion vor, leisten notwendige Aufklärungsarbeit - vor allem den Umgang mit Eltern und dem Sternenkind betreffend - und geben die Boxen mit allen notwendigen Erläuterungen dazu ab.

Momentan haben wir noch nicht genug Materialien, um all unsere Helferinnen zu versorgen. Dies ist unser erstes Ziel. Sollte unsere Aktion in den nächsten Wochen und Monaten genug um sich greifen und unsere Versorgung stetig wachsen, ist geplant, auch weitere Kliniken zu versorgen, evtl. auch überregional. Unser Ziel ist es natürlich, nach Möglichkeit alle oder so gut wie alle deutsche Entbindungskliniken mit unseren Boxen zu versorgen.

Wenn eine Klinik alle Kleidchen aus einer Box aufgebraucht hat, kann sie einen neuen Satz bei uns nachordern. Sofern wir genug Materialien “auf Lager” haben, wird der Nachschub schnellstmöglich an die zuständige Entbindungsstation oder Vor-Ort-Ansprechpartner/in geschickt.

Anhand dieser Ablaufbeschreibung zeigt sich deutlich, dass die Basis unserer Aktion all jene Frauen sind, die uns mit Kleidchen versorgen - unsere Handarbeiterinnen also! Denn: Erst wenn wir ausreichend Materialien zur Verfügung haben, können wir die Aktion stetig ausweiten.

Vielen Dank noch einmal an all unsere helfenden Hände!

Größenangaben, Nadelstärken und Farben


Bei uns kommen immer wieder vermehrt die Fragen an, wieso in unseren Anleitungen in aller Regel keine Nadelstärken und keine Größenangaben aufgeführt werden.

 

Dies hat einen ganz bestimmten Grund: Jede angegebene Anleitung ist in mehreren Größen strickbar. Durch eine größere Nadel- oder Wollstärke oder die Zugabe oder Abnahme von Maschen oder für Näherinnen durch Ab- und Zugeben in den Maßen, werden verschiedene Größen erreicht.

 

So ist beispielsweise das Schnittmuster des Einschlagtuches von 14cm Länge bis zu 42cm Länge variabel.

 

Dies ist für unsere Aktion ganz wichtig, da wir ja Kinder in vielen verschiedenen Größen zu bekleiden versuchen, von der 15. bis zur 30. Schwangerschaftswoche, was in Länge und Gewicht einen ernormen Unterschied bedeutet.

 

Es ist also egal, mit welcher Nadel- und Wollstärke sie arbeiten oder wie sie die Stoffe zuschneiden.

 

Beachten Sie einfach folgende Größentabelle:

 

SSW         Kopfumfang        Länge (Scheitel bis Sohle)

 

 

15          10cm              12cm

16          11cm              14cm

17          13cm              18cm

18          15cm              19cm

19          16cm              21cm

20          17cm              25cm

21          18cm              27cm

22          19cm              28cm

23          20cm              29cm

24          21cm              30cm

25          22cm              34cm

26          23cm              36cm

27          24cm              37cm

28          25cm              38cm

29          26cm              39cm

30          27cm              40cm

 

 

 

Dies bedeutet: Einschlagtücher sollten im Durchmesser (also von der Kopf- bis zur Fußspitze) 14 – 42cm messen. Durch ihre quadratische Form ergibt die Breite sich von selbst.

 

Pucksäcke sollten eine Länge von 8-27cm haben, die Breite sollte nach Augenmaß dazu passend gearbeitet werden, beachten Sie hierzu gerne als Orientierung die Breite der bereits fotografierten Pucksäcke.

 

Strampelsäcke sollten eine Länge von 14-42cm haben, Breite in etwa wie die Pucksäcke.

 

Bei Windeln sollte die Breite von 10-25cm variieren.

 

Deckchen sind sinnvoll in einer Größe von 20×20 bis 40×40, seltener 50×50.

 

Bei allen anderen „Kleidchen“ ist zu beachten, dass sie – von Hals bis Fuß gemessen – nicht mehr als 36cm Länge haben sollten, Breite maximal (!) 20cm.

 

Mützchen sollten einen UMFANG (nicht Durchmesser!) von 10-19cm haben (unser Bedarf an größeren Mützchen ist zurzeit gut gedeckt).

 

Was Farben und Materialien anbelangt, so ist die Wahl des Materials vollständig Ihnen überlassen, hier muss nichts beachtet werden. Farblich sollten keine zu grellen Farben verwendet werden und auf gar keinen Fall dunkle Farben (vor allem schwarz, dunkelblau, grau, dunkelbraun). Muster können gerne gearbeitet werden, sollten aber nicht unruhig wirken. Gerne verwendet werden pastellige Farben, mehrfach bunt gefärbte Wollsorten, weiß, hellblau und zartrosa, auch Effektgarne finden großen Anklang.

 

Verzierungen und Applikationen können gerne verwendet werden. Alles was die Kleidung noch „kindgerechter“ macht ist uns sehr willkommen, muss aber nicht sein.

 

Bestattungsrecht und Größen

 

In letzter Zeit sind immer einmal wieder aus den Handarbeitskreisen die Fragen nach den Größen im Zusammenhang mit dem deutschen Bestattungsrecht aufgekommen.

Hierzu möchte ich einige Erklärungen geben.

Nach deutschem Personenstandsgesetz ist ein Baby erst dann ein “Mensch”, wenn es entweder über 500g wiegt oder lebend geboren wird.

Dazu zitiert aus dem Gesetzbuch und dem viel umstrittenen Paragraph 29:

§ 29 PSTGAVO (Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz)

 

(1) Eine Lebendgeburt, für die die allgemeinen Bestimmungen über

die Anzeige und die Eintragung von Geburten gelten, liegt vor,

wenn bei einem Kinde nach der Scheidung vom Mutterleib entweder

das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die

natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.

(2) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des

Lebens gezeigt, beträgt das Gewicht der Leibesfrucht jedoch

mindestens 500 Gramm, so gilt sie im Sinne des § 24 des Gesetzes

als ein totgeborenes oder in der Geburt verstorbenes Kind.

 

(3) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des

Lebens gezeigt und beträgt das Gewicht der Leibesfrucht weniger

als 500 Gramm, so ist die Frucht eine Fehlgeburt. Sie wird in

den Personenstandsbüchern nicht beurkundet.

 

a) Lebendgeburt

Die Geburt ist gemäß § 29 Abs. 1 AVO-PStG (Ausführungsordnung zum Personenstandsgesetz) eine Lebendgeburt,

wenn bei einem Kinde nach der Scheidung vom Mutterleib entweder  das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.

Es wird nicht unterschieden, ob das lebend geborene Kind lebensfähig oder lebensunfähig ist, welches Geburtsgewicht oder welche Geburtslänge es hat und wie lange es gelebt hat.

 

b) Totgeburt

Bei einer Totgeburt im rechtlichen Sinne handelt es sich, wenn ein Kind totgeboren wurde oder in der Geburt verstorben ist, d.h. sich keines der in § 29 Abs. 1 AVO-PStG (siehe oben unter Lebendgeburt) genannten Merkmale des Lebens gezeigt hat, das Gewicht des Kindes aber mindestens 500g beträgt.

 

c) Fehlgeburt

Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn das Gewicht des Kindes bei der Geburt weniger als 500g beträgt und sich keines der in § 29 Abs. 1 AVO-PStG (siehe oben unter Lebendgeburt) genannten Merkmale des Lebens gezeigt hat.

 

 

Das bedeutet: Ein Baby, das ohne Anzeichen von Leben geboren wird und unter 500g wiegt, ist laut deutschem Gesetz KEIN MENSCH. 

Nun klingt 500g natürlich auch ersterbend wenig - das ist ja gerademal ein halbes Päckchen Zucker, hört man oft.

 

Es ist aber zu bedenken, dass ein Baby in der Regel frühestens (!) in der 24. Schwangerschaftswoche diese Gewichtsgrenze überschreitet, manchmal auch erst in der 25. oder 26. SSW.

Dies bedeutet, erst im SIEBTEN Monat der Schwangerschaft wird das Kind vom Gesetzgeber als Mensch angesehen.

 

Zu diesem Zeitpunkt wölbt sich der Bauch einer Mutter schon seit etwa 2 Monaten so weit nach vorne, dass für jeden Menschen unübersehbar ist, dass sie schwanger ist. Zu diesem Zeitpunkt spürt die Mutter das Baby schon seit mindestens 5, meist sogar seit 7 oder sogar seit 9 Wochen! Bei manchen Frauen sieht man die kleinen Füßchen schon als “Dellen” aus dem Bauch hervor treten.

Das Baby derweil ist zu diesem Zeitpunkt äußerlich vollständig entwickelt - und das schon seit gut 10 Wochen. Finger- und Fußnägel, Haare, Wimpern - alles ist vorhanden. Man kann komplette Gesichtszüge und Ähnlichkeiten erkennen, die Haut bedeckt alle Organe vollständig - es ist alles da… ab ca. der 17.SSW wächst ein Kind eigentlich nur noch in Länge und Gewicht und entfaltet seine inneren Organe, vor allem die Lunge.

 

Ein Baby, das unter 500g geboren wird, ist also unabstreitbar ein kleiner Mensch, mit allem Drum und Dran.

 

Zahlreiche Initiativen kämpfen für eine Abänderung des Personenstandsgesetzes.

 

Wie ist es nun aber mit der Bestattungspflicht?

 

–> Ein Kind ist erst dann bestattungspflichtig, wenn es nach Gesetzgeber eine PERSON ist - also über 500g wiegt ODER lebend geboren werden (nach o.g. Definition). Das bedeutet aber nur, dass man es dann bestatten MUSS.

Auch Kinder, die unter 500g wiegen, DÜRFEN bestattet werden, denn es gibt kein gesetzliches BestattungsVERBOT (warum auch?).

 

Leider ist die Realität die, dass einige Kliniken und Gemeinden oder Kommunen es den betroffenen Eltern unnötig schwer machen und ihnen das Recht verweigern, diese kleinstgeborenen Kinder zu bestatteten, wenn sie nicht offiziell als Lebendgeburt gelten. Diese Vorgehensweise wird aber glücklicherweise von Jahr zu Jahr immer seltener.

 

Das bedeutet:

 

Der Großteil der Kinder DARF durchaus bestattet werden. Viele Kliniken bieten inzwischen so genannte “Sammelbestattungen” an. In vielen größeren Städten gibt es dafür sogenannte “Sternschnuppengrabfelder.” Hier werden die kleinstgeborenen Kinder entweder stetig oder aber in festgelegten zeitlichen Abständen gemeinsam beigesetzt.

 

Kliniken, die diese Vorgehensweise nicht anbieten und sich auch verwehren, den Eltern bzw. einem von den Eltern beauftragten Bestatter das Kind auszuhändigen (da sie sich dazu nicht verpflichtet fühlen, weil sie meinen, es handele sich hier ja nur um “Abfall”) werden vorerst auch NICHT von uns mit versorgt, da sie dann auch nicht das Bewusstsein haben, ein solches Kind oder allgemein alle totgeborenen Kinder mit Kleidung versehen. Hier muss erst noch verstärkt Aufklärungsarbeit ansetzen, um die wir uns natürlich ebenfalls gemeinsam mit vielen anderen Initiativen bemühen, jedoch nicht im Rahmen dieser Klinikaktion.

 

Das heißt:

 

–> Bitte nähen, stricken und häkeln Sie für ALLE Größen! Auch die kleinsten Größen - ab 12cm Länge - MÜSSEN und SOLLEN bekleidet werden und werden in aller Regel auch bestattet.

 

 

 

 

Anleitungen

Alle Anleitungen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur für die Aktion Schmetterlingskinder und KEINESFALLS kommerziell genutzt werden!

shooting-star.gif

Mützen:

Gehäkelte Mütze mit Bommel (Copyright Daniela Deuser)

bommelmuetze.pdf

Gehäkelte Mützchen, einfach (Copyright Angie)

muetze-fuer-schmetterlingskinder.pdf

Gestrickte Mützchen (Copyright Daniela Deuser)

muetzerundlich.pdf

shooting-star.gif

Einschlagtücher:

Gestricktes Einschlagtuch mit Kapuze (Copyright Daniela Deuser)

einschlagstrickeinfach.pdf

Genähtes Einschlagtuch mit Kapuze, Fußsack und Lätzchen (Copyright Annegret Schmidt)

einschlagtuchfuerschmetterlingskinders.pdf

einschlagtuch-a5.pdf

latzchen.pdf

Einschlagtücher in 2 Versionen (Copyright Cornelia Pfeiffer)

einschlagtuch-ii.pdf

einschlagtuch-i.pdf

Gestricktes Einschlagtuch mit Fußsack und Kapuze (Copyright Daniela Deuser)

einschlagstrickmitfussack.pdf

Rundes, gestricktes Einschlagtuch (Copyright Hortensie26)

 einschlagrund1.pdf

Gehäkeltes Einschlagtuch (Copyright Angie)

einschlagtuchgehakelt-schmetterlingskinder.pdf

Gestricktes Einschlagtuch mit Kapuze und Fußsäckchen (Copyright pezi888)

gestricktes-einschlagtuch.pdf

Gestricktes einfaches Einschlagtuch in 3 Größen (Copyright Cornelia Pfeiffer)

einfacheseinschlagtuch.pdf

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Abschiedskörbchen

Abschiedkörbchen (Copyright Angie) klein und groß

koerbchen-fuer-schmetterlingskinder.pdf

groseskorbchenfurschmetterlingskinder.pdf

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Puck- und Schlafsäckchen

Pucksäckchen auf der Strickmaschine(Copyright Cornelia Pfeiffer)

pucksackchen-auf-der-maxi-prym.pdf

pucksacken-und-mutzen-auf-der-strickmaschine.pdf

Gestrickte Pucksäcke

pucksaecke.pdf

Schlafsäckchen mit Armen (Copyright Birgit Luck)

schlafsackmitarm.pdf

Schlafsäckchen ohne Arme (Copyright Strickjule)

schlafsaeckchen.pdf

Schlafsäckchen Angelina (Copyright Michaela Muno / Angie)

schlafsack-angelina.pdf

Schlafsäckchen Joel (Copyright Michaela Muno / Angie)

schlafsack-joel.pdf

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Windelhöschen

Genäh (Copyright Nähenswert)

windel_15×10_naehenswert.pdf

windel_20×15_naehenswert.pdf

windel_25×18_naehenswert.pdf

Gestrickt (copyright Daniela Deuser)

windelhoeschen.pdf

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Sonstige Kleidung:

Flügelhemdchen (Copyright Daniela Deuser)

fluegelhemd.pdf

Pulloverchen (Copyright Daniela Deuser)

pulloverchen.pdf

Wickeljäckchen (Copyright Hortensie)

wickeljacke.pdf

Babyhose (Copyright Hortensie)

babyhose.pdf

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Applikationen und “Erinnerungsstücke”

Schmetterlinge und Blumen (Copyright Michaela Muno / Angie)

applikationen.pdf


Kontaktadressen im Internet

Ich möchte es nicht versäumen, all jene Adressen aufzulisten, die mit unserer Aktion in Verbindung stehen.

http://www.schmetterlingskinder.de

Die Hauptseite der Initiative. Hier findet ihr Anleitungen, Informationen, PDFs zum Download, Fragebögen zum Thema usw.

http://www.frauenworte.de

Hier findet ihr Infos zum Verein, unter dessen Schirmherrschaft die Initiative läuft.

http://angelina-joel.blogspot.com

Michaels Blog (Sammelstelle Nord), ebenfalls mit vielen Bildern und ständig neuen Infos zur Aktion

Unsere Aktion publik machen

Hier findet ihr einige Dokumente, die ihr gerne in Handarbeitsgeschäften, in Handarbeitszirkeln oder unter anderen interessierten Handarbeiter/innen verteilen könnt.

Für unsere Aktion ist es natürlich sehr wichtig, so viele mithelfende Hände wie möglich zu gewinnen. Darum sind wir jedem dankbar, der für uns die “Werbetrommel” rührt und hilft, unsere Aktion in der deutschen Handarbeits-”Szene” publik zu machen :)

Flyer für Handarbeiterinnen

Aushang in A4

Handzettel für Norddeutschland

Handzettel für Süddeutschland

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